In medizinisch begründeten Fällen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten einer Psychotherapie. Medizinisch begründete Fälle liegen beispielsweise bei folgenden Indikationen vor:
- Angstzustände
- Schwere Depressionen
- Essstörungen
- Sucht- und Zwangsverhalten
Entsprechend den unterschiedlichen Krankheitsbildern werden derzeit folgende Verfahren angewendet:
- Verhaltenstherapie
- Psychoanalyse
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
Durch das zum 01.01.1999 in Kraft getretene Psychotherapeutengesetz haben Sie einen direkten Zugang zu allen zugelassenen Psychotherapeuten.