Ist Ihnen wegen eines Krankenhausaufenthaltes oder einer Kur die Weiterführung Ihres Haushalts nicht möglich, übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Haushaltshilfe. Die Haushaltshilfe wird jedoch nur gewährt, wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das behindert und auf Hilfe angewiesen ist. Ferner darf es einer anderen im Haushalt lebenden Person nicht möglich sein, den Haushalt weiterzuführen.
Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder wünschen Sie die Weiterführung Ihres Haushaltes durch eine Person Ihres Vertrauens (Verwandte, Nachbarn), erstattet Ihnen die Krankenkasse die Kosten für diese selbst beschaffte Ersatzkraft in angemessener Höhe.