Nahezu 95 % aller Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen sind durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Im einzelnen handelt es sich dabei um folgende Leistungen, welche alle gesetzlichen Krankenkassen gleichermaßen gewähren müssen.
- Ärztliche Behandlung
- Arznei- und Verbandmittel
- Auslandsschutz
- Empfängnisverhütung
- Fahrkosten
- Früherkennung (Gesundheitsuntersuchungen)
- Gesundheits-Check
- Gesundheitsförderung
- Häusliche Krankenpflege
- Haushaltshilfe
- Heilmittel (z. B. Bäder, Massagen)
- Hilfsmittel (z. B. Sehhilfen, Körperersatzstücken)
- Individualprophylaktische Leistungen
- Kieferorthopädische Behandlung
- Kinderuntersuchungen
- Krankengeld
- Krankengeld bei Erkrankung des Kindes
- Krankenhausbehandlung
- Krankheitsverhütung und Vorbeugung (z. B. Impfungen)
- Krebs-Früherkennungsuntersuchung
- Künstliche Befruchtung
- Kur zur Rehabilitation, Genesung und Vorbeugung
- Medizinische Vorsorgekuren
- Mutter-Kind-Kur
- Mutterschaftsleistungen
- Psychotherapie
- Rehabilitationskuren
- Schwangerschaftsabbruch (sofern nicht rechtswidrig)
- Sehhilfen
- Sozialpädiatrische Behandlung
- Sterbegeld
- Zahnärztliche Behandlung
- Zahnersatz